Spaß für groß und klein
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Die Benutzung der Hüpfburg / der Skydancer erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Der Mieter sorgt während der gesamten Mietdauer der Hüpfburg / der Skydancer für dessen Beaufsichtigung bzw. ernennt eine Aufsichtsperson. Der Mieter trägt die volle Verantwortung für Sach- und Personenschäden.
  • Der Mieter oder die Aufsichtsperson achtet darauf, dass während des gesamten Betriebes der Hüpfburg keine Kinder auf den oberen Wänden der Hüpfburg spielen – ABSTURZGEFAHR
  • Bei einer unterschiedlichen Altersgruppenstruktur der Kinder muss eine Gruppeneinteilung durch die Aufsichtsperson bzw. durch den Mieter erfolgen. Vermeidung von Überspringen der kleinen durch die Großen – massive Verletzungsgefahr – sowie Vermeidung von Überlastung der Burg !
  • Desweiteren sind in der Hüpfburg keine scharfen Gegenstände, Schuhe, Halsketten, Brillen, Helme, Getränke usw. sowie sonstige Nahrungsmittel zur Vermeidung von Verletzungen und Beschädigungen und/oder Verunreinigungen der Hüpfburg gestattet.
  • Der Vermieter haftet nicht für Personen- und Sachschäden, welche aus dem Betrieb der Hüpfburg / der Skydancer entstehen. Verankerungshaken und ähnliches sind ggf. vom Mieter aufgrund Unfallgefahr abzusichern.
  • Auf das Gebläse hat ausschließlich der Mieter / die Aufsichtsperson Zugriff. Der Mieter / die Aufsichtsperson achtet während des gesamten Betriebes darauf, dass kein Plastiksack, Zeitung usw. eventuell die Luftzufuhr des Gebläses blockiert.
  • Bis zum vollständigen Aufblasen der Hüpfburg bzw. beim Ablassen der Luft aus der Hüpfburg, hat der Mieter / die Aufsichtsperson darauf zu achten, dass sich keine Kinder in der Hüpfburg befinden.
  • Für sonstige Schäden welche mittelbar/unmittelbar während der Mietdauer an der Hüpfburg entstanden sind, haftet der Mieter selbst.
  • Selbstverständlich sind o.g. Schäden sofort nach bekannt werden dem Vermieter mitzuteilen – spätestens jedoch bei Rückgabe der Burg. Ggf. ist der Betrieb der Hüpfburg einzustellen.
  • Fehlen bei der Rückgabe der Hüpfburg sonstige Teile (Verankerungshaken, Matten, Kabeltrommel, Gebläse usw.), sind diese vom Vermieter umgehend zu ersetzen.
  • Ein Weiterverleih der Hüpfburg / der Skydancer ist nur mit Erlaubnis des Vermieters Zulässig.
  • Ist eine zugesagte Hüpfburg / Skydancer aufgrund technischer Defekte oder höherer Gewalt nicht funktionstüchtig und kann demzufolge nicht bereitgestellt werden, hat der Mieter keinerlei Anspruch auf Ersatzgeräte oder Entschädigung.

    Weitere Hinweise speziell zur Aufstellung
  • Als Aufstellungsfläche für die Hüpfburgen sind nach Möglichkeiten Rasenflächen zu Wählen. Sollte der Aufbau dennoch auf Asphalt erfolgen, ist der Untergrund von scharfen Gegenständen zu befreien und mit einer Schutzplane und/oder künstlichen Rasen auszulegen. Ein Aufbau auf Schotter oder anderen spitzen Gegenständen ist nicht möglich.
  • Bestehende Gesetze und Ortsvorschriften werden von diesen Verleihbedingungen nicht berührt.