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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
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Die Benutzung der Hüpfburg / der Skydancer erfolgt auf eigene Gefahr.
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Der Mieter sorgt während der gesamten Mietdauer der Hüpfburg / der Skydancer für dessen Beaufsichtigung bzw. ernennt eine Aufsichtsperson. Der Mieter trägt die volle Verantwortung für Sach- und Personenschäden.
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Der Mieter oder die Aufsichtsperson achtet darauf, dass während des gesamten Betriebes der Hüpfburg keine Kinder auf den oberen Wänden der Hüpfburg spielen – ABSTURZGEFAHR
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Bei einer unterschiedlichen Altersgruppenstruktur der Kinder muss eine Gruppeneinteilung durch die Aufsichtsperson bzw. durch den Mieter erfolgen. Vermeidung von Überspringen der kleinen durch die Großen – massive Verletzungsgefahr – sowie Vermeidung von Überlastung der Burg !
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Desweiteren sind in der Hüpfburg keine scharfen Gegenstände, Schuhe, Halsketten, Brillen, Helme, Getränke usw. sowie sonstige Nahrungsmittel zur Vermeidung von Verletzungen und Beschädigungen und/oder Verunreinigungen der Hüpfburg gestattet.
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Der Vermieter haftet nicht für Personen- und Sachschäden, welche aus dem Betrieb der Hüpfburg / der Skydancer entstehen. Verankerungshaken und ähnliches sind ggf. vom Mieter aufgrund Unfallgefahr abzusichern.
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Auf das Gebläse hat ausschließlich der Mieter / die Aufsichtsperson Zugriff. Der Mieter / die Aufsichtsperson achtet während des gesamten Betriebes darauf, dass kein Plastiksack, Zeitung usw. eventuell die Luftzufuhr des Gebläses blockiert.
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Bis zum vollständigen Aufblasen der Hüpfburg bzw. beim Ablassen der Luft aus der Hüpfburg, hat der Mieter / die Aufsichtsperson darauf zu achten, dass sich keine Kinder in der Hüpfburg befinden.
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Für sonstige Schäden welche mittelbar/unmittelbar während der Mietdauer an der Hüpfburg entstanden sind, haftet der Mieter selbst.
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Selbstverständlich sind o.g. Schäden sofort nach bekannt werden dem Vermieter mitzuteilen – spätestens jedoch bei Rückgabe der Burg. Ggf. ist der Betrieb der Hüpfburg einzustellen.
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Fehlen bei der Rückgabe der Hüpfburg sonstige Teile (Verankerungshaken, Matten,
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Kabeltrommel, Gebläse usw.), sind diese vom Vermieter umgehend zu ersetzen.
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Ein Weiterverleih der Hüpfburg / der Skydancer ist nur mit Erlaubnis des Vermieters
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Zulässig.
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Ist eine zugesagte Hüpfburg / Skydancer aufgrund technischer Defekte oder höherer
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Gewalt nicht funktionstüchtig und kann demzufolge nicht bereitgestellt werden, hat
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der Mieter keinerlei Anspruch auf Ersatzgeräte oder Entschädigung.Weitere Hinweise speziell zur Aufstellung
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Als Aufstellungsfläche für die Hüpfburgen sind nach Möglichkeiten Rasenflächen zu
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Wählen. Sollte der Aufbau dennoch auf Asphalt erfolgen, ist der Untergrund von scharfen
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Gegenständen zu befreien und mit einer Schutzplane und/oder künstlichen Rasen auszulegen. Ein Aufbau auf Schotter oder anderen spitzen Gegenständen ist nicht möglich.
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Bei starkem Wind oder Regen ist die Hüpfburg nicht in Betrieb zu nehmen
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Bestehende Gesetze und Ortsvorschriften werden von diesen Verleihbedingungen nicht berührt.
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